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Kostenübernahme

 

Private Krankenkassen

Ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden, ist je nach privater Krankenversicherung unterschiedlich. Die ersten fünf probatorischen Sitzungen werden in der Regel übernommen. Dennoch ist es sinnvoll, wenn Sie vor dem Erstgespräch Kontakt zu Ihrer Krankenkasse aufnehmen und die Modalitäten besprechen. Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen und liegt zwischen dem 2,3- und 3,5-fachen Satz je nach Komplexität und Schwere der Erkrankung. 

Selbstzahlende

Selbstverständlich können Sie die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung auch selbst begleichen. Dadurch entfallen formelle Hürden wie beispielsweise Therapiepausen von der Antragstellung bis zur Kostenzusage. 

Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen und liegt zwischen dem 2,3 und 3,5-fachen Satz je nach Komplexität und Schwere der Erkrankung. 

Sie können die entstandenen Kosten als "außergewöhnliche Belastung" steuerlich geltend machen. 

Sexual- und Paartherapie

Sexual- und Paartherapie ist keine Leistung der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen. Ein Erstgespräch Sexualtherapie à 50min kostet 122,42€ und findet in meiner Online-Sprechstunde statt. Ein Paargespräch dauert 60 Minuten und ist mit 150€ veranschlagt. 

Betroffene von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend haben oft Anspruch auf finanzielle Hilfeleistungen aus dem Fonds sexueller Missbrauch. Genaueres dazu erfahren Sie hier: https://www.fonds-missbrauch.de/

Soldat:innen

Durch eine Vereinbarung der Bundespsychotherapeutenkammer mit dem Bundesministerium der Verteidigung ist es für Soldat:innen der Bundeswehr möglich, zügig und unkompliziert Zugang zu einer Psychotherapie in einer Privatpraxis zu bekommen. Über Ihren Truppenarzt bzw. das Bundeswehrkrankenhaus bekommen Sie eine Überweisung mit der die ersten fünf probatorischen Sitzungen abgerechnet werden können. Für die weitere Behandlung wird dann ein Antrag beim Truppenarzt gestellt.

Polizist:innen

Durch eine Vereinbarung der Bundespsychotherapeutenkammer mit dem Bundesministerium des Inneren ist es für Bundespolizist:innen möglich, zügig und unkompliziert Zugang zu einer Psychotherapie in einer Privatpraxis zu bekommen. Für ein Erstgespräch und die probatorischen Sitzungen können Sie sich direkt an mich wenden. Im Anschluss kann ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Heilfürsorge der Bundespolizei gestellt werden.

Beihilfe

Eine verhaltenstherapeutische Behandlung ist in der Regel beihilfefähig. Bitte kontaktieren Sie dennoch im Vorfeld Ihre Beihilfestelle. 

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